arrow RAHMENBEDINGUNGEN
RAHMENBEDINGUNGEN Print E-mail
Entsorgung gemäß den gesetzlichen Vorschriften

Die Biogasanlage Stellinger Moor arbeitet im Sinne des Gesetzes für erneuerbare Energien, das die Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt umsetzt.

Die Entsorgung von Speiseresten über Biogasanlagen entspricht der EG-Hygieneverordnung (EG Nr. 1774/2002) vom 3. Oktober 2002. Durften Speisereste in der Vergangenheit noch zu Futtermittel aufbereitet und verfüttert werden, so ist dies ab November 2006 nicht mehr möglich, da zu diesem Zeitpunkt das europäische Verfütterungsverbot einsetzt.